Schutz personenbezogener Daten
Mit 25. Mai 2018 wird durch das Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO 2018) der Schutz personenbezogener Daten nicht mehr als reine Gesetzesvorschrift neben vielen anderen verstanden, sondern vielmehr zu einer Managementaufgabe erklärt. Horrende Strafdrohungen bei datenschutzrechtlichen Verletzungen sowie die regulatorisch geforderte Übertragung der Datenschutzverantwortung an die einzelnen Unternehmer selbst sind ausschlaggebend für diese Neupositionierung des Datenschutzes.
Unternehmer aus den unterschiedlichsten Bereichen werden mit der DSGVO 2018 erstmals aufgefordert, in der eigenen Geschäftsorganisation ein Datenschutzmanagementsystem zu implementieren. Die Auferlegung intensiver Dokumentationspflichten, die zwingende Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die Berücksichtigung einer Vielzahl von Betroffenenrechte sind nur einige Beispiele, die den Anwendungsbereich der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben umschreiben.
Gerade im Geschäftsmodell einer Versicherung gehört das Verarbeiten von personenbezogenen – und somit dem Schutz der Verordnung unterliegenden – Daten zum Tagesgeschäft. Durch das Anbieten von Kranken- sowie Lebensversicherungen wird dieser Schutzbedarf durch das Vorliegen sogenannter „sensibler Daten“ nach dem DSG 2000 bzw „Daten besonderer Kategorien“ nach der DSGVO 2018 nochmals erhöht und mit einem besonderen Fokus beleuchtet.